Mitarbeiter /-innen (m/w/d) zur Beaufsichtigung von Fremdpersonal für einen auf zwei Jahre befristeten Minijob
Die Liegenschaften des BfV sind Sicherheitsbereiche gem. dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG. Daraus leitet sich der Bedarf ab, Besuchende und Fremdpersonal während ihres Aufenthaltes grundsätzlich zu beaufsichtigen. Als Mitarbeiter/-in in der Fremdpersonalbetreuung sind Sie für die sicherheitliche Beaufsichtigung des externen Personals vom Betreten bis zum Verlassen des Sicherheitsbereichs zuständig. Während das Fremdpersonal seine Arbeiten ausführt, sind Sie in beaufsichtigender Funktion vor Ort.
Bundesamt für Verfassungsschutz
bis zum 11.12.2024
AWV-2023-135