Logo des Bunderverwaltungsamts

Mitarbeiter /-innen (m/w/d) zur Beaufsichtigung von Fremdpersonal für einen auf zwei Jahre befristeten Minijob

Die Liegenschaften des BfV sind Sicherheitsbereiche gem. dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG. Daraus leitet sich der Bedarf ab, Besuchende und Fremdpersonal während ihres Aufenthaltes grundsätzlich zu beaufsichtigen. Als Mitarbeiter/-in in der Fremdpersonalbetreuung sind Sie für die sicherheitliche Beaufsichtigung des externen Personals vom Betreten bis zum Verlassen des Sicherheitsbereichs zuständig. Während das Fremdpersonal seine Arbeiten ausführt, sind Sie in beaufsichtigender Funktion vor Ort.

Bundesamt für Verfassungsschutz
bis zum 11.12.2024

Passwortanforderung

  • Hinweis zur Passwortanforderung Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Ihre Zugangsdaten wieder gelöscht. Bei Bedarf können Sie dann ein neues Passwort anfordern.

Login

  • Hinweis zum Login Nach dem Abschicken der Bewerbung werden Sie automatisch abgemeldet. Ein Zugriff auf Ihre Bewerbungsdaten ist dann nicht mehr möglich. Unmittelbar NACH dem Absenden können Sie sich einen Ausdruck mit Ihren Angaben anfertigen.