Onlinebewerbung - Hilfe / Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig auftretende Fragen.

Falls doch noch Fragen offenbleiben, können Sie sich per E-Mail (personalgewinnung@bva.bund.de) oder telefonisch (022899 358-87500) an das Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes wenden.

Bewerbungszeitraum

Das Ende der Bewerbungsfrist können Sie der Stellenausschreibung entnehmen. Die Frist endet am letzten Tag um 23:59 Uhr. Nur während der Bewerbungsphase bis zu diesem Zeitpunkt ist das Online-Bewerbungsformular freigeschaltet und nur während dieses Zeitraums können Sie es für die Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten nutzen.

Bewerbungszeitpunkt

Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie sich jederzeit bewerben. Für Ihre Erfolgsaussichten ist es ohne Belang, ob Sie Ihre Bewerbung am ersten oder am letzten Tag absenden (die Frist endet um 23:59 Uhr).

Login-Daten

Wenn Sie nach der Registrierung keine E-Mail mit Login-Daten (Passwort) für das Bewerbungsportal erhalten haben: Bitte überprüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner, ob eine E-Mail von der Adresse personalgewinnung@bva.bund.de eingegangen ist.

Bitte überprüfen Sie, ob das zulässige Speichervolumen Ihrer Mailbox überschritten ist und Sie aus diesem Grund keine E-Mails mehr empfangen können. Löschen Sie E-Mails, um Abhilfe zu schaffen. Sie können dann über den Registrierungslink ein neues Passwort anfordern.

Wenn Ihnen nach dem Absenden der Bewerbung auffällt, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse fehlerhaft ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Servicezentrum auf, damit wir eine Korrektur vornehmen können; andernfalls schlagen Zustellungsversuche fehl, wenn wir Ihnen über diese E-Mail-Adresse wichtige Informationen zukommen lassen möchten.

Bewerbungsunterlagen/Anlagen hochladen

Bewerben Sie sich auf eine der angebotenen Stellen werden Sie oft auch gleich dazu aufgefordert, Unterlagen, deren Beantragung einige Zeit in Anspruch nehmen kann hochzuladen. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig darum zu kümmern.

Zu den wichtigen Dokumenten gehören z. B.:
  • Anschreiben
  • wenn im Stellenausschreibungstext vermerkt ein Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Schulabschluss-/Ausbildungs-/IHK- und/oder Studienzeugnisse (z. B. Vordiplom-/Diplom, Magister bzw. Bachelor-/Masterurkunde mit Notenübersicht)
  • Ggf. Nachweis der Gleichwertigkeit bei Bildungsabschlüssen im Ausland (siehe auch http://anabin.kmk.org)
  • Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen
  • Fortbildungsnachweise (z. B. Sprachdiplome, Nachweise über IT-Kenntnisse)
  • Ggf. Nachweise über Lehr- oder Beratungserfahrung
  • Ggf. Nachweis der Schwerbehinderung bzw. (Antrag auf) Gleichstellung
Werden Sie dazu aufgefordert, Bewerbungsunterlagen hochzuladen, ist dies ausschließlich in Form von PDF-Dateien möglich. Bitte beachten Sie, dass PRO angezeigter KACHEL nur JEWEILS EINE PDF-Datei hochgeladen werden kann. Die Gesamtgröße aller Dateien zusammen ist auf maximal 20 MB beschränkt. Bitte wählen Sie aussagekräftige Dateibezeichnungen, z. B. Nachname_Vorname_Bewerbungskennziffer_Zeugnisse.

Bitte beachten Sie, dass die Berechtigung zum Hochladen der Unterlagen systemseitig nur einmal besteht. Haben Sie lediglich einen Teil der Unterlagen bereits hochgeladen und möchten den Vorgang anschließend wiederholen, erhalten Sie die Rückmeldung, dass Sie hierfür keine Berechtigung haben. Achten Sie deshalb bitte darauf, alle erforderlichen Dokumente in einem Arbeitsgang hochzuladen; ggf. müssen Dokumente für die Kacheln mit der Bezeichnung „Zeugnisse“ oder „Sonstige“ in jeweils EINER PDF-Datei zusammengefasst werden.

Wenn viele verschiedene Dokumente anzuhängen sind, z. B. bei den Zeugnissen, ist es sinnvoll, alle Dokumente in umgekehrter chronologischer Reihenfolge - d. h. also das aktuellste Zeugnis zuerst - in einer Datei zu speichern und diese anschließend über die entsprechende Kachel hochzuladen.

In einigen Verfahren ist das Hochladen der Bewerbungsunterlagen ausdrücklich verpflichtend und nur unmittelbar im Anschluss an das Befüllen des Bewerbungsformulars möglich. Hierauf werden Sie hingewiesen. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Dateien vorzubereiten, bevor mit dem Ausfüllen des Formulars begonnen wird.

Wurden Sie durch eine E-Mail zum Unterlagenupload aufgefordert, benötigen Sie zum Hochladen zusätzlich Ihre individuelle Bewerbungskennziffer (sie beginnt mit der Verfahrenskennziffer, gefolgt von einer weiteren Kennung). Diese Bewerbungskennziffer finden Sie in der Eingangsbestätigung oder auch unmittelbar in der E-Mail mit der die Unterlagen angefordert wurden.

Ein neues Passwort können Sie sich jederzeit über die Registrierung zuschicken lassen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, das ZULETZT angeforderte Passwort zu verwenden, da nur dieses gültig und nutzbar ist. Andernfalls erhalten Sie die Rückmeldung, dass Sie keine Berechtigung zum Unterlagenupload haben.

Haben Sie sich auf verschiedene Stellen über das System beworben, achten Sie bitte auch darauf, die passende Bewerbungskennziffer zu verwenden, da Sie sonst auch hier keine Uploadberechtigung erhalten.

Es ist nicht mehr verpflichtend, der Bewerbung ein Foto anzufügen. Das Einbinden eines Bewerbungsfotos ist freiwillig möglich.

Dokumentation Ihrer Bewerbung

Für die Dokumentation Ihrer Bewerbung haben Sie unmittelbar nach dem Absenden der Bewerbung die Möglichkeit, die von Ihnen gemachten Angaben in Form einer PDF-Datei für Ihre Unterlagen auszudrucken oder abzuspeichern.

Eingangsbestätigung

Ihr ausgefülltes Bewerbungsformular wird nur dann in unserer Datenbank gespeichert und als Bewerbung in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn Sie auf der Übersichtsseite ganz unten auf "Bewerbung absenden" geklickt haben. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung und Ihrer Bewerbungskennziffer. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Der erfolgreiche Unterlagenupload wird nicht durch eine separate E-Mail bestätigt. Hier erhalten Sie nach Anklicken des Absendebuttons eine Rückmeldung über das System.

Verwendung von Cookies

Es werden Session-Cookies verwendet. Diese werden unmittelbar nach dem Ausloggen wieder gelöscht.

Bewerbungsvorgang

Welcher Browser kann verwendet werden?

Grundsätzlich kann jeder beliebige, aktuelle Browser genutzt werden. Getestet wurde das System mit dem Internet Explorer ab Version 11, Chrome und Firefox.

Warum funktioniert die Anmeldung nicht?

  • Achten Sie darauf, dass die E-Mail-Adresse, mit der Sie das Passwort angefordert haben, richtig geschrieben ist und keine Leerzeichen enthält.
  • Nur das zuletzt zugesandte Passwort erlaubt eine Anmeldung. Sofern Sie mehrere Passwörter angefordert haben, werden die ersten in dem System gelöscht.
  • Achten Sie darauf, dass das Passwort richtig geschrieben ist. Ein Tipp: Kopieren Sie das Passwort in die Zwischenablage und fügen es im Passwortfeld wieder ein.

Warum wird die Bewerbungsvorschau nicht angezeigt?

Alle mit * gekennzeichneten Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein. Die roten Fehlermeldungen geben Ihnen Hinweise darauf, wo noch Angaben fehlen. Als Dateiformat für Bewerbungsunterlagen wird nur PDF akzeptiert.

Kann ich meine Angaben vor dem Absenden der Bewerbung nochmals ansehen?

Über den Button "Weiter zur Bewerbungsvorschau" unten auf der Seite können Sie sich Ihre gesamte Bewerbung nochmals anzeigen lassen. Über den Button "Zurück" unten auf der Seite können Sie Ihre Angaben im Bewerbungsformular jetzt noch korrigieren und ergänzen und gegebenenfalls die für den Upload bestimmte Datei ersetzen oder entfernen.

Kann ich nach dem Absenden der Bewerbung noch Ergänzungen vornehmen?

Nach dem Absenden der Bewerbung sind keine Ergänzungen mehr möglich. Müssen irrtümlich gemachte falsche Angaben korrigiert werden, wenden Sie sich unter Angabe der Verfahrenskennziffer (schriftlich/per E-Mail) ggf. an das Servicezentrum Personalgewinnung.

Warum konnte die Bewerbung nicht fortgeführt werden und das System hat mich abgemeldet?

Wenn Sie 180 Minuten lang keine Eingabe tätigen, meldet das System Sie automatisch ab und alle Eingaben sind verloren. Eine Zwischenspeicherung erfolgt aus Gründen der Datensicherheit nicht. Fünf Minuten vor Ablauf dieses Zeitraums erfolgt durch das System eine Information und Sie können die Sitzung erneuern.

Warum werden meine Zeilenumbrüche/Formatierungen nicht mehr angezeigt?

Diese wurden vom System entfernt, da entsprechende Formatierungen vom System bewusst nicht unterstützt werden.

Wie viel Text kann in die Felder eingegeben werden?

Die Größe der Textfelder wird in den verschiedenen Verfahren individuell angepasst. Können Sie in Textfelder keine weiteren Zeichen eingeben, ist die maximale Zeichenzahl erreicht. Bitte achten Sie beim Einfügen von kopierten Texten darauf, dass alle von Ihnen gewünschten Angaben in das Textfeld übernommen wurden. Ist das nicht der Fall wurde die mögliche Zeichenzahl überschritten. Dann müssen Sie den eingegebenen Text entsprechend kürzen (kopierte Texte enthalten übrigens oftmals Formatierungen, die als Zeichen gezählt werden).

Warum reicht die Anzahl der möglichen Zeichen nicht aus?

Die Zeichenbeschränkung wurde bewusst vorgenommen. Bitte konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Kernaussagen. Die Bedingungen sind für Ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber gleich.

Warum kann ich meine Bewerbung nicht (zwischen-)speichern und später fortfahren?

Dieser Punkt ist mit Sicherheit sehr wünschenswert. Aus Gründen der Datensicherheit wird derzeit darauf verzichtet.

Es besteht aber die Möglichkeit ein zum Teil ausgefülltes Formular über den „Export“-Button auf dem privaten Laufwerk zu speichern und die Inhalte bis zum Ende der Bewerbungsfrist über den Importbutton wieder in das Formular einzufügen und die Bearbeitung fortzusetzen. Die Buttons für den Ex- und Import finden Sie ganz oben im Online-Bewerbungsformular.

Was bedeuten verschiedentlich verwendete Kenntnisstufen?

  • Keine Kenntnisse: Sie besitzen keinerlei Kenntnisse auf diesem Gebiet oder kennen es nur vom Hörensagen
  • Grundkenntnisse: Sie besitzen überwiegend theoretische Kenntnisse auf diesem Gebiet (z.B. aus Schulungen/Studium) oder wurden in die Anfangsgründe praktisch eingewiesen
  • Gute Kenntnisse: Sie besitzen gute (theoretische) Kenntnisse auf diesem Gebiet und haben diese auch schon regelmäßig selbständig angewendet
  • Sehr gute Kenntnisse/Experte: Sie besitzen überdurchschnittliche/außerordentliche theoretische und praktische Kenntnisse auf diesem Gebiet

Was bedeuten verwendete Kenntnisstufen im Bereich "Sprachkenntnisse"?

Zugrunde zu legen sind hier für die verschiedenen (europäischen) Sprachen, die durch den Europäischen Referenzrahmen definierten Niveaustufen (Näheres hierzu z. B. unter: http://www.europaeischer-referenzrahmen.de)

Verschiedentlich findet auch der Begriff "Leistungsstufen" Verwendung:
Definition der "Leistungsstufen" (Quelle: www.bundesprachenamt.de)

Der Grad der Beherrschung einer Fremdsprache wird für jede der vier Grundfertigkeiten Hörverstehen (Hören), Mündlicher Gebrauch (Sprechen), Leseverstehen (Lesen) und Schriftlicher Gebrauch (Schreiben) nach vier Leistungsstufen definiert. Im Einzelnen sind dies:
  • Leistungsstufe 1
    Elementares Können in einem begrenzten und vertrauten allgemeinen Rahmen.
  • Leistungsstufe 2
    Begrenztes Können in einem allgemeinen und beruflichen Rahmen.
  • Leistungsstufe 3
    Können im allgemeinen gesellschaftlichen und beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen auch nicht vertrauter Sachgebiete.
  • Leistungsstufe 4
    Sicheres Können im allgemeinen gesellschaftlichen und beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen auch nicht vertrauter Sachgebiete.