Datenschutzerklärung

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Datenschutz entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in folgendem Bereich:

Personalgewinnung durch das Servicezentrum Personalgewinnung (SZP) des Bundesverwaltungsamtes BVA im Auftrag von Behörden, die (Einzel-)Aufgaben des jeweiligen Personalgewinnungsprozesses an das SZP als Dienstleister vergeben.

1. Wie lautet die Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit?

Personalgewinnung

2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Bei Auftragsverarbeitung verbleibt die Verantwortung bei der auftraggebenden Behörde.

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Tel.: +49 (0) 22899-358-0
Fax.: +49 (0) 22899-358-41747
E-Mail: poststelle@bva.bund.de

3. An wen kann ich mich in Datenschutzfragen wenden?

Bundesverwaltungsamt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Tel.: +49 (0) 22899-358-68-1234
Fax.: +49 (0) 22899-358-68-1140
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bva.bund.de

4. Welche personenbezogene Daten werden verarbeitet und aus welcher Quelle stammen sie?

Verarbeitet werden die Daten, die Sie selbst in die Datenfelder des jeweiligen Online-Bewerbungsformulars eingeben sowie die Daten, die den von Ihnen bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu entnehmen sind. In der Regel sind dies: Nachname, Vorname, Adressdaten, Telekommunikationsdaten, Ausbildungsdaten, Daten zum aktuellen und/oder zu früheren Arbeitgebern und ausgeübten Tätigkeiten, Daten zu besonderen Qualifikationen, z. B. Sprach- oder IT-Kenntnissen, zu Fahrerlaubnisscheinen, zur Einsatzbereitschaft am potentiellen Arbeitsplatz, Daten zur aktuellen Besoldungs- oder Entgeltgruppe, bezogen auf Verbeamtungsverfahren oder im Rahmen von Bewerbungen bei Sicherheitsbehörden auch Angaben zum Geburtsdatum und zur Staatsangehörigkeit. Auf freiwilliger Basis können Angaben zu einer (Schwer-)Behinderung gemacht werden. Lichtbilder werden für Personalbogen benötigt, darüber hinaus können sie ebenfalls auf freiwilliger Basis eingereicht werden. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die zu machenden Angaben sind abhängig vom jeweiligen Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle.

5. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

5.a Verarbeitungszweck

Die elektronische Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bewerbung auf eine Stelle in einem konkreten Bewerbungsverfahren bzw. aus Sicht der Behörde zu dem Zweck, eine vakante Stelle zu besetzen.

5.b Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO auf Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient im Einzelfall auch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit das BVA personenbezogene Daten zur Wahrnehmung seiner im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt verarbeitet, stützt sich die Verarbeitung dieser Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und § 3 BDSG i. V. m. der entsprechenden gesetzlichen Aufgabennorm.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beruht darüber hinaus auf
  • Art. 88 DSGVO Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
  • § 26 BDSG Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
  • § 26 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 BDSG soweit die Möglichkeit eröffnet wird, besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. die Zugehörigkeit zum Kreis der Menschen mit Einschränkungen) freiwillig anzugeben und
  • § 26 Abs. 3 Satz 1 BDSG soweit die Angabe von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Bildschirmtauglichkeit) tätigkeitsrelevant ist
  • § 106 Abs. 4 Bundesbeamtengesetz (BBG) Personalakte
  • § 111a BBG Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag
  • Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter

6. Wer erhält Ihre Daten bzw. an wen werden diese übermittelt?

Auf Ihre Bewerbungsdaten hat neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Servicezentrums Personalgewinnung (SZP) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) auch ausgewähltes Personal der in den Stellenausschreibungen genannten Einstellungsbehörden Online-Zugriff.

Das ITZBund ist für das Bundesverwaltungsamt als IT-Servicedienstleister tätig.

Eine Weitergabe Ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.

7. Werden Ihre Daten an ein Drittland ggf. außerhalb des Geltungsbereiches der DSGVO übermittelt?

Eine Datenübermittlung an Drittländer erfolgt nicht.

8. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist.

Die Speicherung der personenbezogenen Bewerbungsdaten erfolgt bezogen auf das jeweilige Bewerbungsverfahren und hier für die diesbezüglich erforderliche Dauer. Danach werden die Daten gelöscht. Die Aufbewahrungsdauer ist verfahrensbezogen unterschiedlich und hängt von verschiedenen Kriterien ab (z. B. besonders hohen Bewerbungszahlen oder der Art des Auswahlverfahrens). Im Einzelfall können Bewerbungsverfahren die Dauer von 24 Monaten überschreiten. Klagefristen für die Geltendmachung von Rechtsansprüchen, z. B. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind bezogen auf die Aufbewahrungsdauer zu berücksichtigen.

9. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen nachfolgende Rechte zur Verfügung. Diese können Sie beim unter 2. aufgeführten datenschutzrechtlich Verantwortlichen geltend machen.

9.a Recht auf Auskunft – Art. 15 DSGVO

Mit dem Recht auf Auskunft erhält die von einer Datenverarbeitung betroffene Person eine umfassende Einsicht in die sie angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.b Recht auf Berichtigung – Art. 16 DSGVO

Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, unrichtige sie angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

9.c Recht auf Löschung – Art. 17 DSGVO

Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen.

Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die sie angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.d Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DSGVO

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, eine weitere Verarbeitung der sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch die betroffene Person ein.

9.e Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO

Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für die betroffene Person, die sie angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen.

Dieses Recht steht dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

9.f Recht auf Widerspruch – Art. 21 DSGVO

Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für eine betroffene Person, aus Gründen die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, solchen weiteren Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, die zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder berechtigter öffentlicher sowie privater Interessen erfolgen. Es gelten die in § 36 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

9.g Recht auf Beschwerde – Art. 77 DSGVO

Als betroffene Person haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten etwa gegen die DSGVO verstößt.

Hinweis:
Die für das BVA zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde können Sie wie folgt erreichen:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn

Telefon: 0228 997799 0
Telefax: 0228 997799 5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

9.h Recht auf Widerruf der Einwilligung – Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch diese nicht berührt.

10. Notwendigkeit der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BVA hier im Aufgabenbereich

Personalgewinnung

steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben. Für die Erfüllung dieser Aufgabe ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich, wenn Sie sich auf eine der ausgeschriebenen Stellen bewerben möchten und für die Datenerfassung das Online-Bewerbungssystem Go4Bund des Bundesverwaltungsamtes genutzt wird. Im Falle der Nichtbereitstellung könnte Ihre Bewerbung hier nicht bearbeitet werden.

11. Werden Entscheidungen automatisiert getroffen? – Art. 13 Abs. 2 f DSGVO

Eine ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung gestützte Entscheidung erfolgt nicht. Eine Würdigung der Bewerberdaten erfolgt regelmäßig durch die Beteiligung natürlicher Personen.