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Mitarbeiter/-innen (m/w/d) zur Beaufsichtigung von Fremdpersonal

Die Liegenschaften des BfV sind Sicherheitsbereiche gem. dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG. Daraus leitet sich der Bedarf ab, Besuchende und Fremdpersonal während ihres Aufenthaltes grundsätzlich zu beaufsichtigen.
Als Mitarbeiter/-in in der Fremdpersonalbetreuung sind Sie für die sicherheitliche Beaufsichtigung des externen Personals vom Betreten bis zum Verlassen des Sicherheitsbereichs zuständig. Während der Ausführung der Arbeiten durch das Fremdpersonal sind Sie in beaufsichtigender Funktion vor Ort.

Bundesamt für Verfassungsschutz
bis zum 17.08.2025

Passwortanforderung

  • Hinweis zur Passwortanforderung Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Ihre Zugangsdaten wieder gelöscht. Bei Bedarf können Sie dann ein neues Passwort anfordern.

Login

  • Hinweis zum Login Nach dem Abschicken der Bewerbung werden Sie automatisch abgemeldet. Ein Zugriff auf Ihre Bewerbungsdaten ist dann nicht mehr möglich. Unmittelbar NACH dem Absenden können Sie sich einen Ausdruck mit Ihren Angaben anfertigen.