Mitarbeiter/-innen (m/w/d) zur Beaufsichtigung von Fremdpersonal
Die Liegenschaften des BfV sind Sicherheitsbereiche gem. dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG. Daraus leitet sich der Bedarf ab, Besuchende und Fremdpersonal während ihres Aufenthaltes grundsätzlich zu beaufsichtigen.
Als Mitarbeiter/-in in der Fremdpersonalbetreuung sind Sie für die sicherheitliche Beaufsichtigung des externen Personals vom Betreten bis zum Verlassen des Sicherheitsbereichs zuständig. Während der Ausführung der Arbeiten durch das Fremdpersonal sind Sie in beaufsichtigender Funktion vor Ort.
Bundesamt für Verfassungsschutz
bis zum 17.08.2025
AWV-2025-550