Bewerbungsunterlagen hochladen
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bewerbungsunterlagen ohne ausdrückliche Aufforderung nur EINMAL hochgeladen werden können (ausschließlich PDF-Dateien von insgesamt max. 20 MB). Sollten Sie diese also bereits zusammen mit dem ausgefüllten Bewerbungsformulars hochgeladen und abgesandt haben, ist ein weiterer Upload jetzt nicht möglich. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit dem Servicezentrum Personalgewinnung (SZP) auf.
Haben Sie aber noch keine Unterlagen hochgeladen, fordern Sie bitte eigenständig einen Zugangslink an und nutzen Sie den Link aus der E-Mail. Ihre individuelle Bewerbungskennziffer können Sie der Eingangsbestätigung für Ihre Bewerbung entnehmen.
Sind Sie vom SZP dazu aufgefordert worden, Unterlagen hochzuladen, prüfen Sie bitte auch, ob die individuelle Bewerbungskennziffer, die Sie der E-Mail entnehmen können, korrekt in die Anmeldemaske übertragen wurde.
Bitte beachten Sie auch die Vorgaben für das Dateiformat (ausschließlich PDF-Dateien) und die Maximalgröße von insgesamt 20 MB.
Zu den wichtigen Bewerbungsdokumenten gehören:
Haben Sie aber noch keine Unterlagen hochgeladen, fordern Sie bitte eigenständig einen Zugangslink an und nutzen Sie den Link aus der E-Mail. Ihre individuelle Bewerbungskennziffer können Sie der Eingangsbestätigung für Ihre Bewerbung entnehmen.
Sind Sie vom SZP dazu aufgefordert worden, Unterlagen hochzuladen, prüfen Sie bitte auch, ob die individuelle Bewerbungskennziffer, die Sie der E-Mail entnehmen können, korrekt in die Anmeldemaske übertragen wurde.
Bitte beachten Sie auch die Vorgaben für das Dateiformat (ausschließlich PDF-Dateien) und die Maximalgröße von insgesamt 20 MB.
Zu den wichtigen Bewerbungsdokumenten gehören:
- Anschreiben
- Motivationsschreiben – nur wenn im Stellenausschreibungstext vermerkt
- aktueller Lebenslauf
- Schulabschluss-/Berufsabschluss-/IHK-Prüfungszeugnis
- Studienabschlusszeugnisse (Bachelor-, Master bzw. Diplom-, Magisterurkunde mit Notenübersicht, Staatsexamensurkunden)
- Ggf. Nachweis der Gleichwertigkeit bei Bildungsabschlüssen im Ausland (siehe auch http://anabin.kmk.org (öffnet in neuem Fenster))
- Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen
- Fortbildungsnachweise (z. B. Sprachdiplome, Nachweise über IT-Kenntnisse)
- Ggf. Nachweise über Lehr- oder Beratungserfahrung
- Ggf. Nachweis der Schwerbehinderung